AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

General terms and conditions ( GTC )

 

I Geltung

Dienstleistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Bei Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

II Vertragschluss

Angebote der NASCOTTE sind freibleibend. Eine etwaige Ablehnung von Aufträgen behalten wir uns vor. Ein Vertrag kommt erst nach telefonischer oder schriftlicher Auftragsbestätigung durch die NASCOTTE zustande. Bei Buchungen über mehrere Tage, bzw. bei längeren An- und Abreisezeiten der jeweiligen Escort-Lady behalten wir uns vor, die Auftragsbestätigung erst nach Leistung einer 30%igen Anzahlung auszustellen.

III Vertragsgegenstand

  1. Die vertragliche Dienstleistung umfasst den persönlichen Einsatz der vermittelten Person zur Begleitung als Hostess zu geschäftlichen oder privaten Zwecken. Der Kunde verlangt von der gebuchten Person keine rechtlich unzulässigen Tätigkeiten. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden ist sowohl die NASCOTTE als auch die vermittelte Person von der Erbringung der Leistung freigestellt.
     

  2. Bei den vereinbarten Terminen setzt die NASCOTTE eine halbe Stunde Nachfrist zur Einhaltung der zeitlichen Vorgabe. Sollte der Kunde nicht erscheinen, so wird ihm der nicht eingehaltene Termin in Rechnung gestellt. Eine Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich - die Forderung gilt dann zur Abgeltung des Schadenersatzes.

IV Preise / Honorar

  1. Die vereinbarten Preise gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag.
     

  2. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

  3. Die angegebenen Preise sind als Richtwerte zu verstehen und sind im Buchungsfalle immer in Absprache mit Ihrer Begleitung zu Vereinbaren. Nascotte tritt lediglich als Vermittler auf und erhält dafür einen fixen Betrag, der sich nach der Buchungsdauer richtet. Auf weitergehende Dienste der Dame, wie z.B. erotische Dienstleistungen, hat die Agentur keinen Einfluss. Die aufgeführten Preise decken die Vermittlungsprovision und im Regelfalle die von der Dame zur Verfügung gestellte Zeit, sowie die für ein adäquates Auftreten der Begleitperson notwendigen Auslagen für Kleidung und Styling.
     

  4. Alle entstehenden Kosten während der Dienstleistungserbringung (Hotelübernachtung, Essen, Getränke, Eintrittsgelder, etc.) sind vom Kunden zu übernehmen.

V Vermittlungsdienstleistung

  1. Die Dienstleistung erfolgt gemäß dem vereinbarten Termin. Falls der Kunde vorab zu dem vereinbarten Termin eine Verhinderung meldet, wird die NASCOTTE versuchen, dem Kunden eine kostenlose Terminverlegung zu ermöglichen.
     

  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. In diesen Fällen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,00 zur Zahlung fällig. Weitere Stornokosten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wie z.B. Flug-, Hotel-, Mietwagenbuchungen, etc., werden durch Belege nachgewiesen und sind zusätzlich zu entgelten. Die NASCOTTE kann binnen dieser Frist ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
     

  3. Terminstornierungen (z.B.: wegen Krankheit) seitens der NASCOTTE werden dem Kunden umgehend mitgeteilt.

  4. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück so kann NASCOTTE die Dienstleistungserbringung auf Kosten des Kunden stornieren und volle Zahlung verlangen. Die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50% des Auftragswertes, jedoch mindestens Euro 100,00 gehen dabei zu Lasten des Kunden.

  1. Der Kunde sowie die von Nascotte vermittelte Person haben innerhalb der ersten 15min des persönlichen Treffens, die Möglichkeit, begründet vom Vertrag zurück zutreten. Vertragsrücktrittsgründe können seitens der vermittelten Person sein: ungepflegte Erscheinung, übermässigen Alkohol- oder Drogenkonsum, unfreundliches, beleidigendes oder disrespektables Benehmen, etc. des Kunden. Seitens des Kunden können nur Gründe in Bezug auf die Vermittelte Person akzeptiert werden, die explizit nicht aus dem Internet-Profil der Vermittelte Person ersichtlich waren und auch nicht durch nachfragen, vorgängig, hätten in Erfahrung gebracht werden können. In diesem Fall wird um eine Faire Entschädigung der Dame gebeten. Sonstig Auslagen müssen trotzdem vom Kunden übernommen werden.


 

VI Zahlung

  1. Bei Buchungen über mehrere Tage, bzw. bei längeren An- und Abreisezeiten der jeweiligen Escort-Lady behalten wir uns vor, die Auftragsbestätigung erst nach Leistung einer 30%igen Anzahlung auszustellen.
     

  2. Alle übrigen Begleitdienste sind zu Beginn der Dienstleistungserbringung persönlich und zu beginn des Termins an die gebuchte Person in bar zu zahlen.
     

  3. Während eines Dienstleistungseinsatzes gebuchte weitere Zeit (Mehrstunden) wird gemäß unseren Honoarrichtlinien abgerechnet und ist direkt bei der gebuchten Person in bar zu entrichten.

 

VII Vorbehalte / Rechte / Pflichten

  1. Die NASCOTTE ist zur Erbringung der Dienstleistung nur dann verpflichtet, wenn vor Auftragsbeginn das vereinbarte Honorar durch den Kunden geleistet wurde.
     

  2. Die NASCOTTE haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe der NASCOTTE gilt. Eine Haftung für die Qualität der Dienstleistung wird durch die NASCOTTE nicht übernommen.
     

  3. Der Kunde hat gegenüber der NASCOTTE und anschließend gegenüber der vermittelten Person den beabsichtigten, konkreten Zweck, den Umfang und die Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen.
     

  4. Der Kunde trägt weiterhin dafür Sorge, dass die vermittelte Person im Rahmen der Auftragsdurchführung in keiner Weise in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder hinsichtlich ihres Eigentums gefährdet wird.
     

  5. Der Kunde Haftet für jegliche materielle und immaterielle Schäden, die der vermittelten Person oder NASCOTTE aus der Auftragsumsetzung durch den Kunden erwachsen.
     

  6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vermittelte Person zum Ende des Auftrages wieder an den ursprünglichen Ort der ersten Kontaktaufnahme, auf Kosten des Kunden, zurückbefördert wird.


 

VIII Schlussbestimmung

  1. Für sämtliche Aufträge gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel, Schweiz.
     

  2. Der Kunde verpflichtet sich, eine durch die NASCOTTE vermittelte Person - auch zukünftig - nur über die NASCOTTE und niemals direkt oder über Dritte zu buchen oder zu kontaktieren.
     

  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
     

  4. Alle der NASCOTTE mitgeteilten Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.


IX Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder, falls nicht vorhanden, Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

Urheberrecht / Copyright:

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Basel, September 2018